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   VGH Hessen, 05.07.2011 - 10 B 735/11.MM.W0   

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https://dejure.org/2011,20391
VGH Hessen, 05.07.2011 - 10 B 735/11.MM.W0 (https://dejure.org/2011,20391)
VGH Hessen, Entscheidung vom 05.07.2011 - 10 B 735/11.MM.W0 (https://dejure.org/2011,20391)
VGH Hessen, Entscheidung vom 05. Juli 2011 - 10 B 735/11.MM.W0 (https://dejure.org/2011,20391)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Numerus clausus

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Stichtag für die Ermittlung der jährlichen Aufnahmekapazität; Geltendmachung von sich auf den Zeitraum vor Beginn des Berechnungszeitraums zurückbeziehenden Berichtigungen im Beschwerdeverfahren; Überarbeitung der Kapazitätsberechnungen im Beschwerdeverfahren durch die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Stichtag für die Ermittlung der jährlichen Aufnahmekapazität; Geltendmachung von sich auf den Zeitraum vor Beginn des Berechnungszeitraums zurückbeziehenden Berichtigungen im Beschwerdeverfahren; Überarbeitung der Kapazitätsberechnungen im Beschwerdeverfahren durch die ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2011, 819
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Hessen, 24.09.2009 - 10 B 1142/09

    Erlass einer einstweiligen Anordnung - Zulassung zum Studiengang Medizin -

    Auszug aus VGH Hessen, 05.07.2011 - 10 B 735/11
    Das heißt, der Beschwerdeführer muss in Auseinandersetzung mit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts darlegen, wie und an welcher Stelle des Berechnungsvorgangs und warum anders sowie mit welchen Zahlen und Werten zu rechnen ist und warum sich dadurch welche andere Studienplatzzahl ergeben soll (vgl. Hess. VGH, Beschlüsse vom 26. August 2010 - 10 B 893/10.FM.W9 -, 24. September 2009 - 10 B 1142/09.MM.W8 -, juris, 4. Juni 2009 - 10 B 1137/09.MM.W8 -, 4. September 2008 - 10 MM 3680/07.W7 -, und vom 2. April 2007 - 8 FM 5204/06.W[1] -, juris, Rdnrn. 3 ff. mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung).

    Daher lege die Kammer den vom Senat in seinem Beschluss vom 24. September 2009 - 10 B 1142/09.MM.W8 - angesetzten kapazitätsgünstigeren Wert zugrunde.

  • BVerfG, 14.08.2003 - 1 BvQ 30/03

    Erlass einer eA, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen das Verbot

    Auszug aus VGH Hessen, 05.07.2011 - 10 B 735/11
    Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass im Beschwerdeverfahren gemäß § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO nur die vom Beschwerdeführer dargelegten Gründe zu prüfen sind (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. August 2003 - 1 BvQ 30/03 - NJW 2003, 2689 ff. = juris).
  • OVG Bremen, 16.03.2010 - 2 B 428/09

    Bestimmungen der Gruppengröße für Vorlesungen durch Bezugnahme auf die normativ

    Auszug aus VGH Hessen, 05.07.2011 - 10 B 735/11
    Bei der Bestimmung der Anteilquoten besitzt die Hochschule, sofern hier das Wissenschaftsministerium keine Vorgaben macht (§ 12 Abs. 2 KapVO), einen gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbaren Einschätzungs- und Gestaltungsspielraum, da sich weder aus § 12 Abs. 1 KapVO noch aus dem grundrechtlichen Kapazitätserschöpfungsgebot materielle Kriterien für die Verteilung der Gesamtaufnahmekapazität auf die zur Lehreinheit gehörenden Studiengänge ergeben (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 16. März 2010 - 2 B 428/09 -, juris, Rdnr. 30; Bay. VGH, Beschluss vom 12. März 2007 - 7 CE 07.10003 -, juris, Rdnr. 11; Bahro/Berlin, das Hochschulzulassungsrecht in der Bundesrepublik Deutschland, Kommentar, 4. Auflage, 2003, Rdnr. 3 zu § 12 KapVO).
  • VGH Hessen, 02.04.2007 - 8 FM 5204/06

    Zulassung zum 1. Fachsemester im Studiengang Medizin zum Wintersemester 2006/2007

    Auszug aus VGH Hessen, 05.07.2011 - 10 B 735/11
    Das heißt, der Beschwerdeführer muss in Auseinandersetzung mit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts darlegen, wie und an welcher Stelle des Berechnungsvorgangs und warum anders sowie mit welchen Zahlen und Werten zu rechnen ist und warum sich dadurch welche andere Studienplatzzahl ergeben soll (vgl. Hess. VGH, Beschlüsse vom 26. August 2010 - 10 B 893/10.FM.W9 -, 24. September 2009 - 10 B 1142/09.MM.W8 -, juris, 4. Juni 2009 - 10 B 1137/09.MM.W8 -, 4. September 2008 - 10 MM 3680/07.W7 -, und vom 2. April 2007 - 8 FM 5204/06.W[1] -, juris, Rdnrn. 3 ff. mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung).
  • VGH Bayern, 12.03.2007 - 7 CE 07.10003
    Auszug aus VGH Hessen, 05.07.2011 - 10 B 735/11
    Bei der Bestimmung der Anteilquoten besitzt die Hochschule, sofern hier das Wissenschaftsministerium keine Vorgaben macht (§ 12 Abs. 2 KapVO), einen gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbaren Einschätzungs- und Gestaltungsspielraum, da sich weder aus § 12 Abs. 1 KapVO noch aus dem grundrechtlichen Kapazitätserschöpfungsgebot materielle Kriterien für die Verteilung der Gesamtaufnahmekapazität auf die zur Lehreinheit gehörenden Studiengänge ergeben (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 16. März 2010 - 2 B 428/09 -, juris, Rdnr. 30; Bay. VGH, Beschluss vom 12. März 2007 - 7 CE 07.10003 -, juris, Rdnr. 11; Bahro/Berlin, das Hochschulzulassungsrecht in der Bundesrepublik Deutschland, Kommentar, 4. Auflage, 2003, Rdnr. 3 zu § 12 KapVO).
  • VGH Hessen, 31.05.2010 - 10 B 629/10

    Erfolglose Beschwerde bei unterstellter Richtigkeit des Vorbringens aufgrund

    Auszug aus VGH Hessen, 05.07.2011 - 10 B 735/11
    Nach der bisherigen Rechtsprechung sei es nicht ausreichend, dass eine Hochschule - quasi als Beschwerdebegründung - eine überarbeitete Kapazitätsberechnung vorlege, ohne sich im Einzelnen mit der erstinstanzlichen Entscheidung auseinanderzusetzen (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 31. Mai 2010 - 10 B 629/10.MZ.W9 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 31.12.1982 - NC 9 S 962/81

    Hochschulzulassung; Zulassungsbegrenzung; Kapazitätsberechnung

    Auszug aus VGH Hessen, 05.07.2011 - 10 B 735/11
    Hiervon werden nur die in den Absätzen 2 und 3 der Vorschrift geregelten Ausnahmen zugelassen (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 13. Dezember 1982 - NC 9 S 962/81 u.a. -, juris, Ls. 8).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.07.2016 - 11 S 1172/16

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Ablehnung der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis

    Aus dem Darlegungsgebot folgt, dass die Beschwerde sich mit schlüssigen Einwänden gegen die konkreten Argumente und Schlussfolgerungen der erstinstanzlichen Entscheidung richten muss (Hessischer VGH, Beschluss vom 05.07.2011 - 10 B 735/11 - ESVGH 62, 123; Happ, in: Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 146 Rn. 22).
  • VGH Hessen, 20.12.2017 - 1 B 1573/17

    Untersagung der Erwerbstätigkeit eines Ruhestandsbeamten

    Eine reine Bezugnahme auf erstinstanzliches Vorbringen genügt diesen Anforderungen ebenso wenig wie dessen schlichte Wiederholung (OVG NRW, Beschluss vom 12. November 2015 - 6 B 939/15 -, juris Rdnr. 5 m. w. N.; vgl. auch Hess. VGH, Beschluss vom 5. Januar 2004 - 9 TG 2872/03 - , juris Rdnr. 8; Beschluss vom 5. Juli 2011 - 10 B 735/11.MM.W0 -, juris Rdnr. 3; Bay. VGH, Beschluss vom 8. September 2015 - 11 CE 15.1587 -, juris Rdnr. 10).
  • VGH Hessen, 24.03.2016 - 28 A 2764/15

    Disziplinarrecht der Landesbeamten

    Eine reine Bezugnahme auf erstinstanzliches Vorbringen genügt diesen Anforderungen ebenso wenig wie dessen schlichte Wiederholung (OVG NRW, Beschluss vom 12. November 2015 - 6 B 939/15 -, juris, Rdnr. 5 m. w. N.; vgl. auch Hess. VGH, Beschluss vom 5. Januar 2004 - 9 TG 2872/03 - , juris, Rdnr. 8; Hess. VGH, Beschluss vom 5. Juli 2011 - 10 B 735/11.MM.W0 -, juris, Rdnr. 3; Bay. VGH, Beschluss vom 8. September 2015 - 11 CE 15.1587 -, juris, Rdnr. 10).
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